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09.09.2009 - Die Wirtschaftskrise darf nicht Ihre Krise sein!
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XNereus MoM Servicekonzept

22.07.2009 - XNereus erweitert sein Leistungsspektrum mit den Einsatz von MoM.

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SIEMENS NEWS

01.07.2009 - Digital Channel geht online. Hier erfahren Sie alles über die Siemens-Produkte...

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Telefonanlage für Ärztehaus Neumarkt

02.04.2009 – Schmidt|Kom hat das neue Ärztehaus Neumarkt in der Regensburger Straße 109 mit einer zentralen Telefonanlage ausgerüstet.

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Verkaufs- und Lieferbedingungen für Telekommunikationssysteme

der SCHMIDT|KOM, nachstehend SK

1. Umfang der Lieferpflicht

Für Lieferungen und Leistungen von SK gelten ausschließlich die Verkaufs-und Lieferbedingungen für Telekommunikationssysteme, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn sie von SK ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind. An SK-Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw., die zur Auftragsbestätigung gehören, behält sich SK ihr Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen ohne Einverständnis von SK Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind sie auf Verlangen zurückzugeben.

2. Preis, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt.

Fracht und Verpackung werden gesondert verrechnet.

Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Gegenansprüche oder etwaige Beanstandungen geltend gemacht werden oder wenn die Ware bzw. Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht abgeliefert werden kann. Die Verrechnung ist nicht zulässig.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.

Unberechtigte Abzüge werden kostenpflichtig nachbelastet.

Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugskosten (z. B. Mahnspesen von € 9.-- pro Mahnung) und Verzugszinsen von 1 % pro Monat ab dem Tag der Fälligkeit an.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, nebst den vorerwähnten Verzugszinsen und Verzugskosten auch noch die nach der Fälligkeit der Rechnung anfallenden effektiven Inkassokosten (mindestens 9 % des Rechnungs-Betrages sowie weitere Aufwendungen gemäß Tarif) inklusive der Betreibungs- und Prozesskosten zu übernehmen.

Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungs-Forderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist dann auf der Rechnung ersichtlich.

3. Kleinstaufträge

Für die Abwicklung von Kleinstaufträgen mit einem Rechnungswert bis zu € 100,-- (ohne Umsatzsteuer) wird eine Bearbeitungsgebühr von € 15,-- erhoben.

4. Rechte am Programm

Der Käufer erhält des Recht, die zusammen mit den Anlagen, ohne gesonderten Vertrag und ohne gesonderte Berechnung überlassenen Programme mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen zum Betrieb der Anlage zu benutzen. Alle anderen Rechte an den Programmen bleiben bei SK. Der Käufer erhält also kein Recht, die Programme ohne vorheriges Einverständnis von SK zu vervielfältigen, zu ändern oder einem nicht autorisierten Dritten zugänglich zu machen.

  1. Bei jedem Wiederverkauf der Anlage gehen bezüglich der Programme nur die vorgenannten Rechte des Bestellers auf den jeweiligen Käufer über, alle anderen Rechte an den Programmen verbleiben stets bei SK.

5. Einrichtung und Abbau der Anlage

Für die Einrichtung der Anlage ist vom Käufer ein Einrichtungspreis zu entrichten, der hinsichtlich des Aufbaus, der Einweisung in die Grundfunktionen der Systeme bzw. Endeinrichtungen und des Anschlusses der Anlage und Geräte pauschal, hinsichtlich der Erstellung des Leitungsnetzes nach Aufwand zu den bei SK üblichen Listenpreisen berechnet wird.

  1. Bei speicherprogrammierten Anlagen ist der Käufer verpflichtet, SK rechtzeitig vor Auslieferung die Anwenderdaten entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang verbindlich mitzuteilen, da sonst der Inbetriebnahmetermin nicht gewährleistet werden kann. Ändert der Käufer nachträglich diese Daten oder den Leistungsumfang, so werden die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen zu den dafür gültigen Listenpreisen gesondert berechnet. Ebenso werden bei in Betrieb befindlichen Anlagen Änderungen des Leistungsumfanges sowie Änderungen der Anwenderdaten mit den dafür gültigen Listenpreisen in Rechnung gestellt.
  2. Soweit erforderlich, stellt der Käufer geeignet und verschließbare Lager- und Aufenthaltsräume zur Verfügung. Arbeiten nicht schwachstromtechnischer Art, insbesondere Starkstrom-, Stemm-, Mauer-, Erd-, Bau- und Gerüstarbeiten einschließlich der dazu benötigten Baustoffe übernimmt der Käufer auf seine Kosten.

6. Gefahrenübergang

Mit der Anlieferung der zum System gehörenden Teile (Material, Zentralen, Apparate usw.) beim Käufer geht die Gefahr für Verlust und Beschädigung auf diesen über.

7. Gewährleistung

SK verpflichtet sich, innerhalb von 6 Monaten, alle Störungen, deren Ursachen nachweisbar vor dem Gefahrenübergang lagen, kostenlos zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tage der Anlieferung. Die Betriebsdauer hat keinen Einfluss auf die Gewährleistungsfrist. Die Feststellung der Mängel muss SK unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und nicht auf Schäden, die auf fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, einer Veränderung der mitgelieferten Programme durch den Käufer oder Dritte, ungeeigneten Betriebsmitteln oder Räumen oder sonstigen von SK nicht verschuldeten Umständen beruhen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) geltend machen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von SK über. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer SK die nach ihrem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist SK von der Mängelhaftung befreit.

8. Schadenersatz, Vertragserfüllung

Verweigert der Käufer die Annahme der Leistung ganz oder kommt der Auftrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Grund nicht zur Durchführung, so kann SK unbeschadet des Anspruches auf bereits hergestellter Einrichtungen Schadenersatz in Höhe von 20 % des Auftragwertes oder des entsprechenden Teiles verlangen. SK kann statt dessen den gesetzlichen Anspruch auf Vertragserfüllung geltend machen, sofern der Käufer anstelle der nicht eingerichteten oder nicht erweiterten Anlage ein System oder Systemteile bei Dritten kauft, mietet oder sonst zu Gebrauch erhält bzw. die Anlage oder Teile davon in anderer Weise ersetzt.

9. Verzug, Haftung

Kommt SK aus von ihr zu vertretenden Gründen mit ihren Leistungen in Verzug, kann der Käufer, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hierdurch ein Schaden entstanden ist, ab Verzugseintritt eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verzögerung 0,5 % bis zur Höhe von im ganzen 5 % des Nettorechnungswertes desjenigen Teils der Lieferung/Leistung verlangen, der nicht rechtzeitig geliefert/erbracht werden konnte. Weitergehende Entschädigungsansprüche des Käufers sind in allen Fällen verspäteter Lieferung/Leistung, auch nach Ablauf einer SK gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach Ablauf einer SK gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.

  1. Für eigenes Verschulden sowie das Verschulden ihrer leitenden Angestellten und ihrer Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten, also insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung haftet SK unbeschadet der Regelung in Ziffer 9.1 , nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung von SK jedoch auf typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung von SK wegen anfänglichen Unvermögens, wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Sonstiges

Alle zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von SK.

  1. Als Gerichtsstand wird Neumarkt i. d. Opf. vereinbart, sofern der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.